Inhalte melden und Moderation
Hier informieren wir über die Maßnahmen zur Moderation und Beschränkung von Inhalten, die andere über unsere Dienste veröffentlichen. Das betrifft Beiträge auf Schleswig-Holstein.App — von Vereinen, Betrieben, Gemeinden und ehrenamtlichen Local Guides — ebenso wie Websites, die wir für Kunden hosten. Diese Information erfolgt nach Artikel 14 der EU-Verordnung über digitale Dienste (DSA).
Etwas gefunden, das hier nicht hingehört?
Melden Sie es uns über das Kontaktformularoder per E-Mail an [email protected].
Hilfreich ist die Adresse der betroffenen Seite und eine kurze Begründung, warum der Inhalt unzulässig sein könnte. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Wir behandeln jede Meldung, auch anonyme.
Wir geben weder den Inhalt Ihrer Meldung noch Ihre personenbezogenen Daten an denjenigen weiter, der den gemeldeten Beitrag veröffentlicht hat.
Welche Inhalte unzulässig sind
Wer über uns veröffentlicht, darf keine Rechtsvorschriften und keine Rechte Dritter verletzen. Unzulässig sind insbesondere Inhalte,
- deren Veröffentlichung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt,
- die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen,
- die beleidigend, rassistisch, diskriminierend oder pornografisch sind oder solche Ideen verbreiten,
- die jugendgefährdend sind oder Gewalt verherrlichen,
- die Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht verletzen.
Für den Inhalt ist allein verantwortlich, wer ihn veröffentlicht. Wir sind nicht verpflichtet, Beiträge vorab auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, behalten uns eine Prüfung im Einzelfall aber vor.
Wie wir prüfen
Jede Meldung sieht ein Mensch an. Automatische Verfahren setzen wir allenfalls ergänzend ein, nie als alleinige Grundlage einer Entscheidung.
Ein Teil der Beiträge wird außerdem schon vor der Veröffentlichung geprüft:
- Vereine, Betriebe und Veranstaltungen, die ehrenamtliche Local Guidesanlegen, erscheinen zunächst als „eingereicht" und werden erst nach redaktioneller Freigabe öffentlich.
- Wer einen bestehenden Eintrag für sich beansprucht, wird von der Redaktion bestätigt, bevor er ihn bearbeiten darf.
- Kurzmeldungen bestätigter Absender erscheinen dagegen sofort — ohne vorherige Prüfung. Auch sie können nachträglich geprüft und entfernt werden.
Welche Maßnahmen wir ergreifen können
Stellen wir fest, dass ein Inhalt unzulässig ist, können wir — auch ohne vorherige Ankündigung — eine oder mehrere dieser Maßnahmen ergreifen:
- Verwarnung derjenigen oder desjenigen, die den Inhalt veröffentlicht haben
- vorübergehende Sperrung oder endgültige Löschung des betroffenen Inhalts
- vorübergehendes oder dauerhaftes Aussetzen unserer Leistungen, etwa des Zugangs zur Pflege von Einträgen oder der Hosting-Leistung
- Kündigung der Vertrags- oder Nutzungsbeziehung
Wir wählen die Maßnahme nach Verhältnismäßigkeit und wägen die Interessen ab. Dabei zählen Bedeutung und Gefährdungspotenzial des Inhalts, wie häufig unzulässige Inhalte veröffentlicht wurden, das Verhältnis zur sonstigen Nutzung, die erkennbare Absicht und der erkennbare Grad des Verschuldens.
Wer von einer Maßnahme betroffen ist, wird darüber unterrichtet und erfährt den Grund. Wenn Sie eine Entscheidung für falsch halten, widersprechen Sie über denselben Weg wie oben — wir sehen sie uns noch einmal an.
Websites, die wir für Kunden hosten
Für Websites, die wir im Rahmen von Webhosting-Leistungen für Kunden betreiben, gelten eigene Abläufe — dort prüfen wir Inhalte nicht vorab. Die Einzelheiten stehen untercomposer.de/inhalte-melden. Der Meldeweg ist derselbe wie oben.
Stand dieser Information: 19. September 2026.
